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Ab dem 01.01.2023 ist der NiSV-Fachkundenachweis verpflichtend.

Der Nachweis der NiSV-Fachkunde für den Betrieb bestimmter kosmetischer Geräte zwingend vorgeschrieben. Das Fehlen dieses Nachweises kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihren NiSV-Fachkundenachweis.

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